Erfahren Sie hier mehr über Kautionsarten, Rückzahlung der Kaution und vieles mehr.
Eine Kaution wird nur fällig, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Maximal 3 Monatskaltmieten, die der Mieter in 3 Raten zahlen kann, sind gesetzlich erlaubt. Die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Möglich sind eine Barkaution, Bankbürgschaft oder ein Sparbuch auf den Namen des Mieters, das dem Vermieter verpfändet wird. Barkaution und Sparbuch müssen zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Vordrucke hierfür gibt es in allen Geldinstituten. Über die Höhe der Zinserlöse darf sich der Mieter jederzeit informieren.