Beförderungskosten betreffen das Transportieren des Umzugsgutes in die neue Wohnung innerhalb Deutschlands (bei Auslandsumzügen bis zur deutschen Grenze). Zum Umzugsgut gehören alle beweglichen Gegenstände in Ihrem Besitz, der Besitz aller zum Haushalt gehörenden Personen sowie die Haustiere.
Ihre Reisekosten und die aller Personen, die zum gemeinsamen Haushalt zählen, können ebenso geltend gemacht werden wie ein Tagegeld (maximal vier Tage) vom Tag des Einladens an bis zum Ausladetag, wenn es sich dabei um volle Reisetage handelt. Dazu kommen das Geld für eine notwendige Übernachtung und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung (maximal zwei Reisen einer Person oder eine Reise für zwei Personen in der jeweils billigsten Preisklasse).
Das Finanzamt akzeptiert einzelne Rechnungen für:
Nicht absetzbar sind:
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