Umzug in die Schweiz
Gerade ein Umzug in die Schweiz sollte im Vorfeld gut durchdacht und
vorbereitet sein. Nachstehend haben wir ein paar nützliche Tipps
bereitgestellt, die Ihnen die Planung Ihres Wohnungswechsels in die Schweiz
erleichtern sollen.
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kostenloses Angebot für Ihren bevorstehenden Umzug in den Alpenstaat
unterbreiten.
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Tipps für Ihren Umzug in die Schweiz
- Beim Verpacken des Umzugsgutes sollten Sie eine Inventarliste erstellen
(grobe Angaben) von dem, was eingeführt wird. Diese Liste muss
bei Einfuhr des Umzugsgutes beim Zoll vorgelegt werden.
- Bei Verladung Ihres Hausrates auf den Möbelwagen sollten Sie
unbedingt darauf achten, dass der LKW nicht überladen ist. Man
kann unliebsame Überraschungen am Zoll erleben, wenn der Möbelwagen
dort gewogen wird. Ein Handelsüblicher 7,5 Tonnen LKW hat eine
Zuladung von ca. 2,5 t.
- Die Einfuhr kann nur zu "Schalteröffnungszeiten" erfolgen.
Außerdem gilt in der Schweiz ein Nachtfahrt- und Wochenendfahrverbot
für LKWs.
Bei einem Umzug in die Schweiz sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
- Erklärung /Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut
- Inventarliste Umzugsgut
- Abmeldung Deutschland
- Aufenthaltsbewilligung Schweiz
- Arbeitsvertrag Schweiz
- Mietvertrag Schweiz
Denken Sie an die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht
der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum
Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe. Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
- dem Gütertransport dienen und
- im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche
Straßennetz der Schweiz befahren.
Umzug Schweiz:
Amtssprache:
Deutsch, Französisch, Italienisch
Hauptstadt:
Bern
Fläche:
41.285 km²
Einwohnerzahl:
7'591'400 (2007)
Bevölkerungsdichte:
183,9 Einwohner pro km²
Währung:
Schweizer Franken
Nationalfeiertag
1. August
Öffnungszeiten des Hauptzollamtes Basel
Montag - Freitag von 7:00 bis 17:30 Uhr
Samstags von 7:00 bis 13:00 Uhr
Sonntags geschlossen.
LKW Fahrverbot: Werktags 22:00 bis 05:00 Uhr, Sonntags ganztägig.