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Umzug Schweiz-Deutschland

So machen Sie alles richtig!

Wer von der Schweiz nach Deutschland umzieht, muss sich innerhalb einer Woche beim schweizerischen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro abmelden. Hierfür wird ein gültiger Reisepass oder Ausweis benötigt. Zum Abschied erhält man von der Behörde eine Abmeldebestätigung. Das Finanzamt legt Wert darauf, dass man vor dem Umzug nach Deutschland seine Steuerschulden beim eidgenössischen Staat begleicht. Für alle Fälle lässt sich das Finanzamt das Datum des Umzugs und die neue Anschrift in Deutschland mitteilen. Auch wenn die Schweiz seit einigen Jahren Teil des Schengener Raums ist und an der Grenze daher grundsätzlich nicht mehr systematisch kontrolliert wird: Die bisherigen Zollformalitäten muss man bei einem Umzug auch heute noch beachten. Beim Umzug nach Deutschland kann man sein persönliches Guthaben einschließlich seines PKW zollfrei mitnehmen. Zum Nachweis dient ein entsprechendes EU-Formular. Falls man in Deutschland lediglich einen Zweitwohnsitz errichten will, sollte man sich zuvor bei der Zollbehörde über die entsprechenden Bestimmungen informieren.

Schweizer brauchen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis

Als Schweizer benötigt man in Deutschland weder eine Aufenthalts-, noch eine Arbeitserlaubnis. Man muss sich nur binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt seines neuen Wohnorts anmelden. Das entsprechende Formular kann man vor dem Behördenbesuch von der Homepage des Amtes herunterladen und in Ruhe zu Hause ausfüllen. Bei der Anmeldung selbst muss man außer diesem Formular einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen - ebenso den neuen Mietvertrag oder Angaben zum Vermieter. Dann erhält man von der Behörde seine Meldebestätigung ausgehändigt. Meldet man sich zu spät am neuen Wohnort kann, kann die Gemeinde ein Bußgeld erheben. Wer bei seinem Umzug von der Schweiz nach Deutschland einen PKW einführt, muss für diesen keine sonst übliche Warenverkehrsbescheinigung vorlegen. Um die ordentliche Einfuhr und die Bezahlung der entsprechenden Gebühren zu bestätigen, stellt das deutsche Zollamt eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die bei der Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland vorzulegen ist. Ist der Wagen durch den Zoll, bekommt man bei der KFZ-Zulassungsstelle des Landratsamtes das Antragsformular zur Anmeldung des PKW. Die Zulassungsstelle will außerdem einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sehen, ebenso die Kaufrechnung des Autos (im Original), die bisherigen Fahrzeugpapiere, die Versicherungsdoppelkarte, die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EU-Zertifikat, CoC) oder ein entsprechendes Gutachten einer technischen Prüfstelle. Zieht der Inhaber einer schweizerischen Fahrerlaubnis - nicht eines Lernausweises - vorübergehend nach Deutschland, so kann er damit noch sechs Monate lang Auto fahren. Diese Frist kann die Fahrerlaubnisbehörde um ein weiteres halbes Jahr verlängern, wenn der Schweizer erklärt, sich insgesamt nicht länger als zwölf Monate in Deutschland aufzuhalten. Bei einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland muss man seinen Führerschein - wenn dieser jünger ist als zwei Jahre - innerhalb von 185 Tagen registrieren lassen. Für den Fahrer beginnt dann eine zweijährige Probezeit, auf die die Zeit seit Erteilung der Fahrerlaubnis in der Schweiz angerechnet wird.

4,5 Prozent Quellensteuer für Grenzgänger

Wenn man zwar nach Deutschland umzieht, aber weiterhin in der Schweiz arbeitet, gilt für einen das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen. Als Grenzgänger unterliegt man in der Schweiz einem Quellensteuersatz von 4,5 Prozent. Diese Steuer wird vom deutschen Finanzamt zurückerstattet, wenn man eine Lohnbescheinigung mit dem Quellensteuerabzug vorlegt. Um vom Lohn künftig nicht mehr als die 4,5-prozentige Quellensteuer abgezogen zu bekommen, sollte man seinem Arbeitgeber rechtzeitig eine Bescheinigung des deutschen Finanzamtes über den neuen steuerlichen Wohnsitz vorlegen.

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