Bei einem Umzug von Deutschland nach Frankreich sind eine Reihe von Formalitäten zu beachten. In Deutschland muss man sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses abmelden und erhält eine Abmeldebestätigung zur Vorlage am neuen Wohnort. Evtl. Steuerschulden beim deutschen Fiskus sollte man vor dem Umzug begleichen und dem Finanzamt den Umzugstermin sowie die neue Adresse mitteilen. Da der Umzug zwischen zwei EU-Staaten erfolgt, bestehen für die Mitnahme der meisten privat genutzten Güter keine besonderen Zollvorschriften. Ausnahmen gelten für Geldbeträge über 7.600 € und bestimmte Kunstwerke sowie Waffen, Munition und Medikamente. In diesen Fällen und bei gewerblich genutzten Gegenständen kann eine Zollanmeldung bzw. Ausfuhrerklärung erforderlich sein. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig entsprechende Informationen bei den Zollbehörden einzuholen.
In Frankreich kann man sich mit der Anmeldung im Rathaus des neuen Wohnsitzes bis zu drei Monate Zeit lassen. Diese Frist sollte man aber einhalten, weil die Behörde sonst ein Bußgeld verhängen kann. Zur Anmeldung muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen; meistens will der Beamte auch einen Blick in den Mietvertrag oder in eine Stromrechnung werfen. Danach erhält man sofort seine Anmeldebestätigung. Als Deutscher und EU-Bürger benötigt man für den Aufenthalt in Frankreich keine Aufenthaltsgenehmigung. Das Aufenthaltsrecht kann nur in ganz bestimmten Sonderfällen eingeschränkt werden. Auch eine Arbeitsgenehmigung wird nicht benötigt. Als Deutscher kann man jede Wirtschaftstätigkeit im Nachbarland aufnehmen. Ausnahmen gibt es nur für einige Funktionen im öffentlichen Dienst. Wenn der deutsche Reisepass verlängert werden muss, kann man sich an das Deutsche Generalkonsulat in Straßburg wenden. Zur Verlängerung muss man dort persönlich erscheinen. Die Adresse: 6, quai Mullenheim, CS 100 30, 67084 Strasbourg Cedex, Tel. +33(0)3 88 24 67 00.
Wenn man beim Umzug nach Frankreich einen PKW mitnehmen will, empfiehlt sich die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens. Dieses deutsche Nummernschild für Export-Fahrzeuge kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Dazu benötigt man neben einem gültigen Reisepass oder Personalausweis den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein, die Versicherungsbestätigung, die Nachweise über die TÜV- und die Abgasuntersuchung sowie eine Wohnbescheinigung der französischen Behörden. Bei der Antragstellung müssen u.U. die bisherigen Nummernschilder und der Verbandskasten vorgezeigt werden. Die Kosten für das Ausfuhrkennzeichen betragen ca. 30 €. Für ein damit versehenes Auto muss eine spezielle Versicherung abgeschlossen sein, die für 15 Tage etwa 80 € kostet. Um das Fahrzeug in Frankreich anzumelden, benötigt man das Formular „demande de certificat d?immatriculation“, das bei der Préfecture bzw. Sous-Préfecture des neuen Wohnortes erhältlich ist. Außerdem vorgelegt werden müssen die EG-Konformitätsbescheinigung, der Nachweis über den Besuch beim französischen TÜV („Contrôle technique“), der Kaufvertrag oder die Rechnung zum Auto, der deutsche KFZ-Brief und die Abmeldebestätigung sowie eine Bescheinigung des französischen Finanzamts über die Befreiung von der bzw. über die Zahlung der Mehrwertsteuer („quitus fiscal“). Außerdem fragen die Beamten nach dem Personalausweis oder Reisepass sowie nach der Wohnsitzbescheinigung. Übrigens behält der deutsche Führerschein in Frankreich seine Gültigkeit. Nur wenn man ein Verkehrsdelikt begeht, muss man ihn gegen einen französischen eintauschen.
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