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Umzug nach Deutschland

EU-Bürger haben es leichter

Herzlich willkommen in Deutschland! Auf Ankömmlinge in der Bundesrepublik, die es wegen des Studiums, der Arbeit oder aus familiären Gründen hierhin zieht, warten eine Reihe von Gesetzen und Bestimmungen, die es zu beachten gilt. EU-Bürger und Schweizer haben es relativ leicht, ihren Wohnsitz nach Deutschland zu verlegen; Zuzügler aus anderen Regionen haben es teilweise erheblich schwerer. Für Bürger der Europäischen Union und des Alpenstaates gelten die Zugangsbeschränkungen des Aufenthaltsgesetzes nicht. Sie genießen wie in der gesamten EU Freizügigkeit und können sich niederlassen und arbeiten, wo sie dies möchten. Sofern sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen EU-Ausländer allerdings im jeweiligen Gastland, also auch in Deutschland, über eine Krankenversicherung und die notwendigen Existenzmittel verfügen, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis

Möchte man als Bürger eines Nicht-EU-Staates nach Deutschland ziehen, sind die bürokratischen Hürden dagegen höher. Seit 2005 unterscheiden die Behörden zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Teilweise kann es hierfür erforderlich sein, Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen oder Integrationskurse zu besuchen. Nähere Informationen erhält man bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde oder bereits im Herkunftsland bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat. Zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung kann man sich von der Ausländerbehörde eine Arbeitsgenehmigung erteilen lassen. In dieser steht dann der Vermerk “Erwerbstätigkeit gestattet“. Als Inhaber einer Niederlassungserlaubnis ist man dagegen auf jeden Fall dazu berechtigt, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die deutschen Auslandsvertretungen informieren auch über das Nachzugsrecht für Kinder: Wenn die Eltern über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügen, können Kinder bis zum 16. Lebensjahr problemlos nach Deutschland kommen. Bis zum 18. Lebensjahr ist der Zuzug in bestimmten Fällen davon abhängig, dass das Kind die deutsche Sprache beherrscht und sich in den hiesigen Lebensverhältnissen zurechtfindet.

Gute Qualifikation als Umzugs-Voraussetzung

Nicht-EU-Bürger können grundsätzlich nur nach Deutschland ziehen, um hier zu arbeiten, wenn für die entsprechende Stelle keine deutschen oder anderen bevorrechtigten Bewerber - etwa aus dem Gebiet der übrigen Europäischen Union - zur Verfügung stehen. Nicht- oder geringqualifizierte Arbeitskräfte können deshalb nicht nach Deutschland kommen. Notwendig für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist, dass man bereits eine Arbeitsstelle gefunden hat und der Arbeitgeber einen dafür bei der Bundesanstalt für Arbeit vorschlägt. Kann diese keine geeigneten deutschen Bewerber vermitteln, wird die Arbeitserlaubnis erteilt. Keine Regel ohne Ausnahmen: Besonders qualifizierte Arbeitnehmer, Wissenschaftler und Berufssportler sind von diesen Regelungen ausgenommen. Sie dürfen von Anfang an dauerhaft in Deutschland bleiben; auch ihre Familienangehörigen können hier arbeiten. Wissenschaftler gelten als hoch qualifiziert in diesem Sinne, wenn sie besondere Fachkenntnisse besitzen, in der Lehre tätig sind oder bereits eine herausgehobene Position in einer Institution bekleiden. Das bisherige Jahresgehalt darf nicht unter 83.700 ? liegen.

Nach Deutschland, um sich selbständig zu machen

Ein Umzug nach Deutschland ist auch möglich, wenn man sich hier als Selbständiger betätigen will. Auch hierfür gibt es bestimmte Voraussetzungen: Es muss z.B. ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit vorliegen. Es müssen sich daraus positive Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft ergeben, und die Finanzierung muss gesichert sein. Dies wird als gegeben angesehen, wenn der Neuankömmling mindestens 1 Mio. € investiert und zehn neue Arbeitsplätze schafft.

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