Ferienfahrverbot für LKW!

Ferienfahrverbot für LKW

Wie jedes Jahr im Sommer zwischen dem 1. Juli und dem 31. August gilt für einige Autobahnteilstrecken samstags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr ein Fahrverbot für LKWs.

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Folgende Autobahnen sind vom Fahrverbot betroffen: A1bis A10,  A 13, A 45, A 61, A 81, A 92, A 93, A99, A 215, A831, A980 und die A995. Aufgrund dieses Fahrverbots, ist es den Umzugsspediteuren leider kaum möglich größere Fernverkehrstransporte samstags durchzuführen. Wir bitten Sie dies in Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat auf seinen Internet-Seiten weitergehende Informationen zu diesem Thema und bietet auch eine jedes Jahr aktualisierte Straßenkarte mit den gesperrten Streckenabschnitten. Auch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hält auf seiner Homepage weitere Informationen bereit.

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